Endnutzer-Vertragsbedingungen "PINNZ" mit Kundeninformationen für den Online-Bestellvorgang
Stand 09/2024Inhaltsverzeichnis
- Allgemeine Bestimmungen
- SaaS-Leistungen
- Support und Wartung
- Schlussbestimmungen
- Kundeninformationen für den Online-Bestellvorgang
I. Allgemeine Bestimmungen
- Geltungsbereich
- In allen Vertragsbeziehungen, in denen die DevDuck GmbH, Geschäftsbereich "PINNZ", Max-Planck-Straße 16, 70806 Kornwestheim/Deutschland, eingetragen im Handelsregister unter AG Stuttgart HRB 772195 (nachfolgend „PINNZ“ genannt) für andere Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ genannt) Leistungen bezüglich des Service "PINNZ" erbringt, gelten ausschließlich die vorliegenden Geschäftsbedingungen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die von PINNZ angebotenen Leistungen sind nicht für Verbraucher bestimmt und werden diesen gegenüber auch nicht erbracht.
- Entgegenstehende sowie ergänzende Bedingungen des Kunden werden – außer im Falle der schriftlichen Zustimmung von PINNZ – nicht Vertragsinhalt, selbst wenn PINNZ einen Vertrag durchführen bzw. eine Leistung erbringen sollte, ohne solchen Bedingungen ausdrücklich zu widersprechen.
- Vertragsschluss
- Für einen Online-Vertragsschluss auf der PINNZ-Webseite gelten die folgenden Regelungen: Der Kunde erhält nach Eingang seiner Bestellung von uns eine automatisierte Empfangsbestätigung, die die Einzelheiten der Bestellung zusammenfasst und die verbindliche Vertragsannahme unsererseits darstellt. Die technischen Schritte des Bestellprozesses auf der PINNZ-Webseite sowie Hinweise zur Korrektur von Eingabefehlern können in den dortigen Kundeninformationen nachgelesen werden.
- Angebote von PINNZ sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindendes Angebot bezeichnet wurden. Außerhalb des Online-Bestellvorgangs (Ziff.I.2.1) kann PINNZ kann Bestellungen des Kunden innerhalb von 4 Wochen annehmen. Im Zweifel ist der Inhalt des Angebots bzw. der Auftragsbestätigung von PINNZ für den Vertragsinhalt maßgeblich, sofern der Kunde eine Bestellung erteilt bzw. dem Inhalt der Auftragsbestätigung nach Zugang nicht unverzüglich widersprochen hat.
- Da der Kunde bei der Nutzung von PINNZ in der Regel personenbezogene Daten verarbeitet, ist der Abschluss einer datenschutzrechtlichen Auftragsverarbeitungsvereinbarung im Sinne von Art.28 DSGVO für die Nutzung von PINNZ erforderlich. Für den Abschluss einer solchen Vereinbarung hat der Kunde die entsprechenden Angaben im Rahmen des Online-Bestellvorgangs zu machen. Der Text/Inhalt der Auftragsverarbeitungsvereinbarung kann vom Kunden dort auch eingesehen und geprüft werden. Die Auftragsverarbeitungsvereinbarung kommt mit Vertragsschluss über ein SaaS-Abonnement und endet mit dem Abonnementende automatisch.
- Ergänzende IT-Leistungen wie z. B. Beratung oder Datenmigration werden nur Vertragsinhalt, wenn diese ausdrücklich vereinbart oder von PINNZ zugesagt werden.
- Wenn ein Lieferant oder Dienstleister gegenüber PINNZ seine Leistung ohne eigenes Verschulden von PINNZ nicht erbringt und in Folge die vertraglich vereinbarte Leistung von PINNZ ohne eigenes Verschulden auch gegenüber dem Kunden nicht erbracht werden kann, wird PINNZ den Kunden unverzüglich informieren und ihm ggf. eine vergleichbare Ersatzleistung vorschlagen. Wenn keine vergleichbare Leistung möglich ist oder der Kunde keine andere Leistung wünscht, kann PINNZ vom Vertrag zurücktreten und wird dem Kunden bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
- Schriftform
- Vertragliche Garantien und Zusagen, insbesondere wenn sie über den Bereich dieser Vertragsbedingungen hinausgehen, bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch PINNZ.
- Änderungen und Ergänzungen der Verträge zwischen PINNZ und dem Kunden sowie alle vertragsrelevanten Erklärungen zur Ausübung von Gestaltungsrechten, insbesondere Kündigungen, Mahnungen oder Fristsetzungen bedürfen der Schriftform.
- Vorvertragliches Stadium
- Auch für das vorvertragliche Schuldverhältnis gelten diese Vertragsbedingungen, insbesondere in Bezug auf die Haftungsbegrenzung und die Geheimhaltungspflichten. Vorvertraglich überlassene Gegenstände und Dokumente (z. B. Software, Präsentationen und Vorschläge) sind geistiges Eigentum von PINNZ. Eine Vervielfältigung zu anderen als Testzwecken oder eine Weitergabe darf nicht erfolgen.
- Wird dem Kunden zu Testzwecken ein Testzugang eingeräumt, beschränkt sich das Nutzungsrecht an dieser Software auf den Testeinsatz und erlischt nach einer Testphase von 3 Monaten, soweit nicht anderweitig vereinbart.
- Leistungszeitpunkt, Mitarbeiter, Subunternehmer
- 5.1 Mitgeteilte Termine und Erfüllungszeitpunkte sind unverbindlich, außer wenn sie schriftlich und ausdrücklich durch PINNZ als verbindlich zugestanden wurden.
- 5.2 PINNZ entscheidet, wie viele und welche Mitarbeiter – nach Ermessen auch freie Mitarbeiter und Subunternehmer – eingesetzt werden bzw. welche Leistungen auch an Dritte vergeben werden. Datenschutzrechtliche Regelungen bleiben hiervon unberührt.
- Nachfristen
- 6.1 Durch Gesetz oder Vertrag vorgesehene Fristsetzungen des Kunden müssen – außer in Eilfällen – mindestens zehn Arbeitstage betragen.
- 6.2 Soll der fruchtlose Ablauf einer gesetzten Frist den Kunden zur Lösung vom Vertrag (z.B. durch Rücktritt, Kündigung oder Schadensersatz statt der Leistung) oder zur Minderung der Vergütung berechtigen, so muss der Kunde diese Konsequenzen des fruchtlosen Fristablaufs schriftlich zusammen mit der Fristsetzung androhen. PINNZ kann nach Ablauf einer gemäß Satz 1 gesetzten Frist verlangen, dass der Kunde seine aus dem Fristablauf resultierenden Rechte binnen zwei Wochen nach Zugang der Aufforderung ausübt.
- Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, außer der Umsatz wäre von der Umsatzsteuer befreit.
- Rechnungen sind vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Anforderungen an die Fälligkeit der abgerechneten Leistung sofort fällig und binnen 10 Tagen nach Rechnungsstellung und elektronischen Erhalt ohne Abzug zahlbar. Soweit der Kunde einer Zahlungsart zugestimmt hat, die einen Einzug oder eine Abbuchung durch PINNZ vorsehen, darf dies direkt mit Rechnungszugang vorgenommen werden.
- Indexierung: PINNZ kann die Vergütungshöhe für die SaaS-Leistung mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Kunden nach Ermessen von PINNZ unter Einhaltung der folgenden Regelungen ändern: Die Erhöhung tritt nach Ablauf der dreimonatigen Ankündigungsfrist im Falle eines monatlichen Abonnements zum darauffolgenden Monatsbeginn, im Falle von einem Jahresabonnement zum darauffolgenden Vertragsjahresbeginn ein. PINNZ darf die Vergütung höchstens in dem Umfang ändern, in dem sich der Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer in Deutschland für den Wirtschaftszweig Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie (derzeit in Monatszahlen veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt als Index WZ08-62, Basiszahl 2020=100) geändert hat. Handelt es sich um die erste Vergütungsan-passung, ist die Indexentwicklung zwischen dem zum Vertragsschluss veröffentlichten Indexstand und dem im Zeitpunkt der Anpassungserklärung zuletzt veröf-fentlichten Indexstand maßgeblich. Hat bereits früher eine Vergütungsanpas-sung stattgefunden, kann eine Änderung anhand der weiteren Indexentwicklung seit der letzten Anpassung erfolgen. Die erste Anpassung kann frühestens zum Ablauf von 24 Monaten erfolgen. Sollte der vorgenannte Index nicht mehr veröf-fentlicht werden, ist für die Ermittlung des Änderungsrahmens derjenige vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index maßgeblich, der die Entwicklung der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste im vorgenannten Wirtschafts-zweig am ehesten abbildet.
- Aufrechnung
- Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmän-geln bleiben unberührt.
- Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrags stehen dem Kunden nur innerhalb des jeweiligen Vertragsverhältnisses zu.
- Sach- und Rechtsmängel
- Soweit die Parteien keine konkrete Beschaffenheit von Leistungen bzw. Teilleis-tungen vereinbaren, beschränkt sich die Mängelhaftung darauf, dass sich die Leistung bzw. Teilleistung für die vertragliche vorausgesetzte, ansonsten ge-wöhnliche, Verwendung eignet und bei Leistungen dieser Art üblich ist. Eine nur unerhebliche Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch be-rechtigt den Kunden nicht zu Mängelansprüchen.
- Bei Rechtsmängeln erfolgt die Nacherfüllung durch die Einräumung einer recht-lich einwandfreien Benutzungsmöglichkeit der gelieferten Leistung oder nach Wahl von PINNZ die Einräumung eines Nutzungsrechts an einer geänder-ten, aber gleichwertigen Leistung. Sollte ein Dritter gegenüber dem Kunden Ansprüche wegen einer Rechtsverletzung in Bezug auf die vertragliche Leistung geltend machen, so hat der Kunde dies PINNZ unverzüglich schriftlich detailliert mitzuteilen.
- Sollte die Mängelbeseitigung nach Ablauf einer vom Kunden zu setzenden an-gemessenen Frist, die mindestens zwei Nacherfüllungsversuche zulässt, endgül-tig fehlschlagen, kann der Kunde die Kündigung erklären. Gesetzliche Minde-rungsrechte bleiben unberührt. Schadensersatz wegen Sachmängeln wird von PINNZ nach Maßgabe des Ziff.I.10. geschuldet. Weitere Ansprüche we-gen Sach- und Rechtsmängeln sind ausgeschlossen.
- Der Kunde hat eventuelle Mängel an den vertraglichen SaaS-Leistungen unver-züglich PINNZ mitzuteilen. Soweit PINNZ infolge der unterlasse-nen oder verspäteten Mängelanzeige keine Abhilfe schaffen kann, hat der Kunde keine Ansprüche aus Mängelhaftung. Eine nicht rechtzeitige Mängelanzeige stellt bei Vertretenmüssen vielmehr ein Mitverursachen bzw. ein Mitverschulden des Kunden dar. Der Kunde hat insoweit darzulegen, dass er die unterlassene oder verspätete Mängelanzeige nicht zu vertreten hat.
- Im Falle einer unbegründeten Mängelanzeige hat der Kunde PINNZ den Aufwand für die Fehlersuche zu erstatten, insbesondere auch dann, wenn ein angezeigter Sachmangel nicht nachweisbar oder reproduzierbar oder PINNZ nicht zuzuordnen ist. Der Aufwendungsersatzanspruch nach Ziff.I.9.5 besteht nicht, sofern der Fehler innerhalb der in Bezug auf die von PINNZ erbrachte Leistung geltenden Gewährleistungsfrist für Sachmängel gemeldet wurde und der Kunde von einem Gewährleistungsfall ausging und auch ausge-hen durfte.
- Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs.1, 1.Alt. BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen.
- PINNZ ist im Rahmen der Prüfung oder Bearbeitung von Gewährleis-tungsfällen auch berechtigt zu überprüfen, ob die überlassene Software in Über-einstimmung mit den Nutzungsbedingungen genutzt wird.
- Haftung
- PINNZ haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- für arglistig verschwiegene Mängel,
- für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und/oder
- für Mängel, für deren Ausbleiben PINNZ eine Garantie übernom-men hat.
- Unbeschadet Ziff.I.10.1 haftet PINNZ im Falle leichter Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung für das Erreichen des Vertragszwecks erforderlich ist und auf deren Einhalten der Kunde regelmäßig vertraut bzw. vertrauen darf, und nur, soweit der Schaden nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und vertragsty-pisch ist.
- Die Haftung nach Ziff.I.10.2 ist für Schäden, die aus den SaaS-Leistungen resul-tieren oder mit diesen im Zusammenhang stehen, betragsmäßig auf 200% der auf ein Jahr hochgerechneten SaaS-Vergütung begrenzt, wobei jedoch immer eine Mindesthaftung von bis zu € 10.000 gilt.
- Eine weitergehende Haftung von PINNZ besteht nicht.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Vertreter und Organe von PINNZ.
- Der Einwand des Mitverschuldens des Kunden (z.B. Softwarenutzung des Kunden trotz für den Kunden erkennbarer Fehler, unzureichende oder unregelmäßige Datensicherung, unzureichende IT-Sicherheit) bleibt PINNZ davon unbenommen.
- Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend auch für die Haftung von PINNZ für Sachmängel.
- Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt die zur Durchführung der Leistungen erforderlichen kundenseitigen Daten, Unterlagen und Informationen zur Verfügung. Angemessene Vorga-ben von PINNZ sind zu befolgen.
- Der Kunde benennt im Bestellvorgang seinen verantwortlichen Ansprechpartner, der die Mitwirkung des Kunden koordiniert und die erforderlichen Entscheidungen trifft oder unverzüglich herbeiführen kann.
- Der Kunde führt regelmäßige anderweitige Datensicherungen und IT-Schutzmaßnahmen (Virenabwehr, Firewall, etc.) mindestens im für gewerbliche Nutzer üblichen und gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen unter Berücksichtigung der Bedeutung der Daten für den Kunden durch. PINNZ darf davon ausgehen, dass sämtliche Daten, mit denen PINNZ in Berührung kommt, zuvor vom Kunden anderweitig abgesichert wurden bzw. noch anderweitig vorhanden sind.
- Weitere Mitwirkungspflichten des Kunden ergeben sich aus dem Einzelvertrag sowie den allgemeinen Verkehrs- und Sorgfaltspflichten.
- Bei Verletzung der Mitwirkungspflichten trägt der Kunde das Schadensrisiko. PINNZ schuldet nicht die Prüfung, ob der Kunde seine Mitwirkungspflich-ten einhält. Der Kunde trägt die Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung seiner Mitwirkungspflichten.
II. SaaS-Leistungen
- Leistungsbeschreibung, Umfang des Nutzungsrechts
- Die SaaS-Leistungen umfassen neben der webbasierten Nutzungsmöglichkeit der SaaS-Vertragssoftware auch den technischen Online-Betrieb auf einer mit anderen Kunden gemeinsam genutzten IT-Infrastruktur (wobei der Betrieb mit Hilfe von Subunternehmern/Dienstleistern erfolgt) sowie die Speicherung der vom Kunden in der SaaS-Vertragssoftware eingegebenen und verarbeiteten Daten innerhalb des User-Accounts.
- Sofern der Kunde mit PINNZ einen SaaS-Vertrag abschließt, erhält der Kunde ein auf die Vertragslaufzeit zeitlich begrenztes, nicht übertragbares Nut-zungsrecht an der Vertragssoftware sowie an allen von PINNZ während der Vertragslaufzeit zum Zwecke der Wartung installierten Aktualisierungen ("Updates").
- Das Nutzungsrecht ist einfach/nicht ausschließlich (nicht exklusiv) sowie inhalt-lich und örtlich auf den Vertragszweck beschränkt. Der Kunde darf die Software nur für eigene Daten und Zwecke sowie nur im eigenen Betrieb nutzen. Instal-liert PINNZ eine aktualisierte Version der Software, besteht das dem Kunden erteilte Nutzungsrecht nur in Bezug auf die aktualisierte Version.
- Zahlenmäßige User-Angaben sind Named User-Begrenzungen, d.h. die Nutzung ist zahlenmäßig auf die Anzahl der Named User beschränkt und darf nur durch die namentlich zu hinterlegenden Named User erfolgen. Hinterlegte Named User können nach Löschung des jeweiligen User-Accounts durch andere Perso-nen ersetzt werden.
- Jede Überschreitung des lizenzierten Nutzungsumfangs ist vom Kunden schrift-lich anzuzeigen. PINNZ ist berechtigt, die Software so programmieren, dass bestimmte Lizenzüberschreitungen an PINNZ gemeldet werden. Ferner darf PINNZ zumindest einmal jährlich den Umfang der Nutzung der überlassenen Vertragssoftware überprüfen, wobei der Kunde in angemesse-ner Weise bei der Überprüfung zu kooperieren hat, z.B. in Form einer schriftli-chen Selbstauskunft über den Inhalt und Umfang der Nutzung in den jeweils letzten 12 Monaten. Der Aufwand für die Prüfung ist vom Kunden in angemesse-nem Umfang zu erstatten, wenn die Prüfung eine nicht vertragsgemäße Nutzung aufzeigt. Bei einer quantitativen Überschreitung ist zudem ein Vertrag über eine Nachlizenzierung abzuschließen. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
- Veränderungen und Bearbeitungen der Vertragssoftware im Sinne von § 69c Nr.2 UrhG (Modifikation, Umarbeiten, Entschlüsseln, Dekodieren, Übersetzen etc.) bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von PINNZ, so-fern sie nicht nach gesetzlichen Bestimmungen zustimmungsfrei erfolgen dür-fen.
- Leistungsumfang
- Soweit PINNZ eine bestimmte Verfügbarkeit prozentual zusagt, handelt es sich um die Verfügbarkeit im Jahresmittel, gerechnet in den jeweils letzten 12 Monaten im jeweiligen Vertragsverhältnis; sofern das Vertragsverhältnis noch keine 12 Monate läuft, ist das Monatsmittel seit Vertragsbeginn zu errech-nen. Eine Nichtverfügbarkeit wird nur ab Kenntnis von PINNZ gemessen, spätestens mit Störungsmeldung durch den Kunden innerhalb der Support-Zeiten von PINNZ, bis zur Behebung der Nichtverfügbarkeit (zumindest wenn dies durch Mitteilung eines zumutbaren Work-Arounds gegenüber dem Kunden erfolgt).
- Mangels anderweitiger Vereinbarung wird eine Mindestverfügbarkeit von 99,0% im Jahresmittel geschuldet. Eine Nichtverfügbarkeit von 1,0% bleibt sanktions-los. Von der geschuldeten Verfügbarkeitszeit sind regelmäßige bzw. planmäßige Wartungsarbeiten (Datensicherungen, Prüfungen und Inspektionen, Instandhal-tung, Softwareupdates) ausgenommen, sofern diese Arbeiten mit einem ange-messenen Vorlauf gegenüber dem Kunden angezeigt werden. Dieser beträgt bei Wartungsarbeiten von bis zu 4 Stunden in der Regel 5 Kalendertage. Werden die Wartungsarbeiten in der Randnutzungszeit (18 – 8 h) oder am Wochenende durchgeführt, reicht eine Mitteilung 48 Stunden vorher.
- Von der Verfügbarkeit sind zudem Ausfallzeiten ausgenommen, die durch höhe-re Gewalt verursacht wurden. Dazu zählen insbesondere Stromausfall, Feuer, Arbeitskampf von mehr als 6 Wochen sowie von PINNZ nicht beeinfluss-bare technische Probleme des Internets oder Störungen in oder aufgrund des Zustands von nicht von PINNZ oder seinen Erfüllungsgehilfen bereit zu stellenden Teilen der für die Ausführung des bereitgestellten Systems erforderli-chen technischen Infrastruktur.
- Soweit nicht anderweitig vereinbart, schuldet PINNZ nur die webbasierte Nutzungsüberlassung durch einen Online-Zugriff auf die vertragsgegenständliche Software und nur in Form des maschinenlesbaren Objektcodes. Eine Überlas-sung in elektronischer Dateiform oder als körperlicher Datenträger sowie die Installation beim Kunden sind nicht geschuldet. Die Vertragssoftware enthält eine Online-Benutzungsanleitung, die Übergabe von Quellcode oder gesonderten Dokumentationen ist nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung geschul-det.
- Für die Einrichtung, Aufrechterhaltung, Fehlerfreiheit, Geschwindigkeit und Kosten der Internetverbindung und der Zugriffssoftware des Kunden bis zum Routerausgang des Servers, auf dem die SaaS-Vertragssoftware betrieben wird (= Leistungs-übergabepunkt), ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
- Kundenseitige Sicherheitspflichten
- Vor dem Einsatz in dem operativen System ist die überlassene Software vom Kunden angemessen zu testen. Diese Verpflichtung gilt auch für Aktualisierun-gen im Rahmen der Gewährleistung oder Wartung.
- Der Kunde hat alle Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen geheim zu halten und vor einem Zugriff durch Dritte mittels geeigneter, zumutbarer Maß-nahmen zu schützen. Der Kunde muss PINNZ unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Sicherungen gegenüber Dritten bekannt wurden oder dass unberechtigte Dritte Zugang zu den gehosteten Daten bzw. zum SaaS-System haben
- Vertragslaufzeit
- Die Vertragslaufzeit für die SaaS-Leistungen beginnt tagesgenau mit Vertrags-schluss. Der Kunde hat die Wahl zwischen monatlichen und jährlichen Abonnements. Monatliche Abonnements sind mit einer Frist von drei Wochen tagesgenau zum Ende eines Vertragsmonats ordentlich kündbar, jährliche Abonnements mit einer Frist von 2 Monaten tagesgenau zum Ende eines Vertragsjahres.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegen die vereinbarten Nutzungsbestimmungen nicht nur unerheblich verstößt.
- Fälligkeit der SaaS-Vergütung
- Sofern nicht anders vereinbart, wir die SaaS-Vergütung bei monatlichen Abonnements jeweils zum Beginn eines Vertragsmonats und bei jährlichen Abonnements jeweils zum Beginn eines Vertragsjahres fällig.
III. Support und Wartung
- Leistungsinhalt
- PINNZ bietet Support- und Wartungsleistungen für die SaaS-Leistungen an, die in dem SaaS-Abonnement und damit in der dortigen der SaaS-Vergütung inkludiert sind. Daneben bestehende Gewährleistungsrechte aus dem SaaS-Abonnement bleiben von diesen Wartungs- und Supportregelungen unberührt.
- Für die Nutzungsrechte an Software, die im Rahmen der Wartung (Updates) oder des Supports überlassen wird, gelten die Regelungen in Abschnitt II. ent-sprechend.
- Wartung
- Die Wartungsleistungen umfasst Softwareupdates zur SaaS-Vertragssoftware.
- Die Updates können zusätzliche Funktionalitäten enthalten, wobei der Kunde jedoch keinen Anspruch auf die Realisierung bestimmter Funktionalitäten im Rahmen der Updates hat. Aktualisierungen der SaaS-Vertragssoftware mit Funktionserweiterungen oder auch zusätzliche Module fallen nach freiem Er-messen von PINNZ unter die Wartung.
- Support
- Der Support umfasst die Unterstützung bei Fehlern der SaaS-Dienstleistungen und der zugrundeliegenden SaaS-Vertragssoftware. Wenn ein derartiger Fehler nicht nachweisbar oder reproduzierbar oder PINNZ nicht zuzuordnen ist, kann PINNZ die Bearbeitung bzw. weitere Bearbeitung der Supportanfra-ge ablehnen.
- Soweit nicht anderweitig vereinbart, gelten als Supportzeiten alle Arbeitstage (Mo-Fr, außer gesetzliche Feiertage in Baden-Württemberg sowie außer 24. und 31.12.), zwischen 9 und 12 bzw. (außer freitags) 14 und 17 Uhr (MEZ). Von den Supportzeiten sind ferner die Betriebsferien von PINNZ ausgenommen, sofern diese die Gesamtdauer von 5 Wochen pro Kalenderjahr nicht übersteigen und jeweils mit einem Vorlauf von 4 Wochen gegenüber dem Kunden bekannt gegeben wurden.
- Der Kunde kann Störungen und Fehler per E-Mail oder telefonisch melden. Inner-halb der Supportzeiten steht dem Kunden eine Hotline zur Verfügung. Außerhalb der Supportzeiten kann die Supportanfrage nur elektronisch übermittelt werden. Es gelten keine bestimmten Reaktionszeiten. Mit der Meldung sind – soweit dem Kunden möglich - Demodaten zu dem aufgetretenen Fehler zur Verfügung zu stellen, aus denen der Fehler nachvollzogen werden kann. Die Meldung muss überdies die Fehlersymptome so exakt beschreiben, dass es PINNZ mög-lich ist, die Unterstützung für den Kunden bei der Fehlerbeseitigung leisten zu können.
IV. Schlussbestimmungen
- Geheimhaltung, Datenschutz, Referenz
- Der Kunde verpflichtet sich, alle vor oder bei Vertragsdurchführung von PINNZ überlassenen Informationen (z. B. Software, Softwaredokumentation), die erkennbar Geschäftsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln.
- Die Nutzung der SaaS-Leistungen darf nur nach Abschluss einer von PINNZ bereitgestellten datenschutzrechtlichen Auftragsverarbeitungsvereinba-rung im Sinne von Art.28 DSGVO erfolgen. Der Kunde verarbeitet die zur Ge-schäftsabwicklung erforderlichen Daten unter Beachtung der datenschutzrechtli-chen Vorschriften. Der Kunde versichert, alle notwendigen Voraussetzungen in seinem Verantwortungsbereich geschaffen zu haben, dass PINNZ die vereinbarten Leistungen auch insoweit ohne Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften erbringen kann.
- PINNZ darf den Kunden als Referenzkunden benennen.
- Vom Kunden überlassene Daten, werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung von PINNZ über den Zeitpunkt der Leistungserbringung hinaus aufbewahrt bzw. archiviert.
- Verjährung
- Bei Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie, Arglist sowie bei Personenschäden und/oder Ansprü-chen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten stets die gesetzlichen Verjährungsfristen.
- Ansonsten betragen die Verjährungsfristen:
- bei Ansprüchen aus Sachmängeln 1 Jahr;
- bei Ansprüchen aus Rechtsmängeln 2 Jahre;
- bei anderen Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwen-dungen 2 Jahre, beginnend ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den an-spruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrläs-sigkeit erlangen musste.
- Rechtswahl, Gerichtsstand, Verbraucherschlichtung
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts.
- Sofern der Kunde Kaufmann ist oder wenn der Kunde seinen allgemeinen Ge-richtsstand im Ausland hat, ist Stuttgart ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Leistungen. PINNZ kann bei Rechtstreitigkeiten wahlweise auch den allgemeinen Gerichtsstand des Kunden wählen.
- Erfüllungsort ist Stuttgart.
- Änderungen dieser Geschäftsbedingungen
- PINNZ kann diese Geschäftsbedingungen zukünftig ändern. Die neue Fassung der AGB wird für zukünftige Verträge wirksam.
- Für laufende Vertragsbeziehungen gilt die neue Fassung, wenn PINNZ sie dem Kunden überlässt, wobei die Überlassung durch Zusenden oder durch Mit-teilung eines Internetpfads für den Online-Abruf erfolgen kann, und der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen danach der Geltung der neuen AGB widerspricht. Dies gilt zudem nur, sofern PINNZ den Kunden auf die Widerspruchsfrist und die Rechtsfolge eines unterbleibenden Widerspruchs bei der Überlassung der neuen AGB hinweist.
- Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
V. Kundeninformationen für den Online-Bestellvorgang bzgl. PINNZ:
- Vertragspartner für den Kunden:
DevDuck GmbH, Geschäftsbereich PINNZ, Max-Planck-Straße 16, 70806 Kornwestheim/Deutschland, eingetragen im Handelsregister unter AG Stuttgart HRB 772195
Telefon +49 (0) 7154 15 99 589
E-Mail info@devduck.de
Geschäftsführer Pascal Faber, Maximilian Wüst - Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragssprache: Es gelten die Endnutzer-Vertragsbedingungen "PINNZ" in der zum Bestellzeitpunkt jeweils aktuellen Fassung. Die Vertragssprache ist Deutsch.
- Technische Schritte des Bestellprozesses und Korrektur von Eingabefehlern:
- Kunde meldet sich mit seinen ihm bekannten Zugangsdaten oder durch Neuanlage eines Benutzerkontos auf der PINNZ-Webseite an.
- Kunde wählt das gewünschte SaaS-Abonnement und die gewünschte User-Anzahl.
- Kunde startet den Bestellvorgang im Check-Out-Vorgang. Da der Kunde bei der Nutzung von PINNZ in der Regel personenbezogene Daten verarbeitet, ist der Abschluss einer datenschutzrechtlichen Auftragsverarbeitungsvereinba-rung im Sinne von Art.28 DSGVO für die Nutzung von PINNZ erforder-lich. Für den Abschluss einer solchen Vereinbarung hat der Kunde die entspre-chenden Angaben im Rahmen des Bestellvorgangs zu machen. Der Text/Inhalt der Auftragsverarbeitungsvereinbarung kann vom Kunden dort auch eingesehen und geprüft werden. Die Auftragsverarbeitungsvereinbarung kommt mit Ver-tragsschluss über ein SaaS-Abonnement und endet mit dem Abonnementende automatisch.
- Dadurch gelangt er zur finalen Übersicht seiner Bestellung. Dort kann der Kunde die Bestellmenge bearbeiten oder die Bestellung löschen.
- Die verbindliche Bestellung erfolgt durch das Klicken des abschließenden Buttons zustande, bei dem auf die Verbindlichkeit der Bestellung hingewiesen wird. Während des Bestellvorgangs ist eine Korrektur der eingegebenen Daten jederzeit bis zum Anklicken des finalen Buttons möglich. Vor der endgültigen Bestellung sollten die Daten nochmals überprüft werden. Soll eine Bestellung während des Bestellvorgangs abgebrochen werden, dann genügt das Schließen des Browserfensters oder das Verlassen der Webseite.
- Per E-Mail erhält der Kunde von uns eine Bestätigung über den Eingang seiner Bestellung bei PINNZ (automatische Empfangsbestätigung), die die Einzelheiten der Bestellung zusammenfasst und die verbindliche Vertragsan-nahme seitens PINNZ darstellt.
- Die Vertragsunterlagen werden von PINNZ für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Der Kunde kann in seinem User-Account jeweils die aktuellen Abonnements einsehen.